Viele Unternehmen gehen noch immer davon aus, dass die NIS‑2‑Richtlinie ausschließlich große Konzerne oder Betreiber kritischer Infrastrukturen betrifft. Doch genau diese Annahme ist ein weit verbreiteter Mythos – und kann für mittelständische Unternehmen erhebliche Risiken mit sich bringen.

Mit der Umsetzung von NIS 2 gelten strengere Anforderungen an die IT‑Sicherheit für deutlich mehr Unternehmen als bislang. Dabei rücken nicht nur direkt betroffene Organisationen in den Fokus, sondern auch Dienstleister, IT‑Partner und Zulieferer. IT‑Sicherheit wird damit zur gemeinsamen Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette.

Warum NIS 2 mehr Unternehmen betrifft als gedacht

NIS 2 verfolgt das Ziel, das Sicherheitsniveau von Netz‑ und Informationssystemen europaweit zu erhöhen. Dafür werden sowohl die Pflichten als auch der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich ausgeweitet.

Zu den zentralen Risiken zählen:

Erweiterter Geltungsbereich:
Auch mittelständische Unternehmen können unter NIS2 fallen – teilweise ohne es zu wissen.

Höhere Verantwortung der Geschäftsführung:
IT‑Sicherheit ist nicht mehr nur ein technisches Thema. Geschäftsleitungen tragen eine verstärkte Verantwortung und müssen sicherstellen, dass geeignete Maßnahmen umgesetzt werden.

Strengere Nachweispflichten:
Unternehmen müssen Sicherheitsmaßnahmen dokumentieren und im Ernstfall nachweisen können, dass sie ihrer Verantwortung nachgekommen sind.

Warum Abwarten keine Lösung ist

Viele Unternehmen haben sich bislang nicht mit NIS 2 beschäftigt – oft aus Unsicherheit oder weil das Thema aufgeschoben wurde. Doch spätestens jetzt zeigt sich: Wer erst handelt, wenn Prüfungen oder Vorfälle auftreten, verliert wertvolle Zeit.

NIS 2 ist kein einmaliges Projekt, sondern erfordert eine strukturierte und nachhaltige Sicherheitsstrategie. Dazu gehören nicht nur technische Schutzmaßnahmen, sondern auch klare Prozesse, Zuständigkeiten und regelmäßige Überprüfung.

Was Unternehmen jetzt beachten sollten

Eine solide Vorbereitung auf NIS 2 umfasst unter anderem:

  • Analyse, ob das eigene Unternehmen direkt oder indirekt betroffen ist
  • Überprüfung bestehender IT‑Sicherheitsmaßnahmen
  • Einführung oder Weiterentwicklung von Sicherheits‑ und Risikomanagement‑Prozessen
  • Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Verantwortlichen
  • Dokumentation und regelmäßige Bewertung der Schutzmaßnahmen

Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung lässt sich das Risiko minimieren – rechtlich wie auch technisch.

Sind Sie von NIS 2 betroffen?

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt eine offizielle Betroffenheitsprüfung zur Verfügung. Mithilfe eines strukturierten Fragenkatalogs können Sie prüfen, ob Ihr Unternehmen direkt oder indirekt unter die NIS‑2‑Regelungen fällt.

Zur NIS‑2‑Betroffenheitsprüfung: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-Betroffenheitspruefung/nis-2-betroffenheitspruefung_node.html (externer Link)

Wichtig: Auch wenn die Prüfung ergibt, dass keine direkte Betroffenheit vorliegt, können sich Pflichten über Kunden, Partner oder Auftraggeber ergeben.

Unser Tipp

Prüfen Sie frühzeitig, welche Anforderungen für Ihr Unternehmen gelten und ob Ihre aktuelle IT‑Sicherheitsstrategie diesen gerecht wird. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Klarheit zu schaffen und ein passendes Sicherheitskonzept zu entwickeln – praxisnah, strukturiert und auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.