Mit der NIS-2-Richtlinien (Network and Information Security Directive) soll das allgemeine Sicherheitsniveau in der EU erhöht und die Resilienz kritischer Infrastrukturen gegen Cyberbedrohungen verbessert werden. In den betroffenen Sektoren und Unternehmen müssen robuste Sicherheitsmaßnahmen implementiert und erhebliche Vorfälle gemeldet werden. Im Gegensatz zur NIS-Richtlinie von 2016 umfasst die neue Richtlinie eine größere Palette an Unternehmen und Sektoren.
Die Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie kann erhebliche Konsequenzen für Unternehmen haben. Dazu zählen hohe Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Euro oder die Haftung der Geschäftsführung, da diese persönlich haften und somit mit Ihrem Privatvermögen für Verstöße zahlen müssen. Auch werden Unternehmen, die gegen die Richtlinie verstoßen, verstärkt von behördlicher Überwachung unterliegen, was zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Kunden und Geschäftspartner können das Vertrauen in Nichteinhaltende NIS-Richtlinien Unternehmen verlieren, was zu starken Reputationsschäden führen kann.
Wenn Ihr sicher gehen wollt, ob ihr von der NIS-2-Richtlinie der EU betroffen seid, könnt Ihr unter diesem Link von der BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) eine erste Orientierung in nur wenigen Schritten bekommen.
https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/
Sie sind von NIS 2 betroffen? Wir unterstützen Sie im Thema Sicherheit! Melden Sie sich gerne bei uns und wir machen Sie NIS2 – Startklar!